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Stichwort | English | Beschreibung |
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Wesentlichkeitsgrenze (Vermietung von Wohnraum) | quantitative threshold (renting out accommodation) | Nach § 5 WiStG darf bei Vermietung von Wohnraum eine neu vereinbarte Miete bis höchstens 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn, die Miete deckt lediglich die laufenden Aufwendungen. Anwendung findet die Vorschrift im Übrigen nur dann, wenn der Vermieter ein "geringes Angebot" an vergleichbaren Mietobjekten zur Vereinbarung einer überhöhten Miete ausnutzt. Liegt das Angebot deutlich über der Nachfrage, kann davon im Regelfall nicht ausgegangen werden. Das geringe Angebot, das für die zu betrachtende Wohnungsgruppe zu prüfen ist, muss sich auf einen räumlichen Teilmarkt beziehen, der nicht zu eng (z. B. nur auf ein Stadtviertel) gefasst werden darf. |